Hier können Sie die fiktive Medienexpertin Tine dabei begleiten, wie sie Einblick in die Mediennutzung ihrer größer und auch älter werdenden Familie gibt. Tine berät und unterstützt ihren Bruder Max mit seiner Frau Anne und den drei Kindern (Leo, Katharina, Michi) ebenso, wie ihre Nachbarin Aylin und deren Tochter Sara im Umgang mit Medien. Stets kompetent und leicht verständlich beantwortet Tine anhand von praxisnahen Fallbeispielen Fragen zu digitalen Angebotsformen, Mediennutzung, Jugendschutz und Risiken des Internets.
Konkrete Tipps, Checklisten und weiterführende Beratungslinks werden in den fünf Medienbriefen dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend gegliedert und aufbereitet: Vom Kleinkindalter bis zur späten Pubertät.
Alle bereits erschienenen Medienbriefe stehen zum Lesen und als Download unter https://www.baer.bayern.de/medienbriefe barrierefrei zur Verfügung. Inhaltlich wurden alle fünf Medienbriefe in enger Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz Bayern e. V. sowie Fachbereichen aus dem ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt begleitet.
Einrichtung, die für den privaten Hörfunk und das Fernsehen in Bayern zuständig ist und sich auch für medienpädagogische Anliegen engagiert. Führt die Aufsicht über den Jugendschutz bei privaten Anbietern.
Internetpräsenz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit umfangreichen Informationen zum Thema Jugendmedienschutz.
Freiwillige Einrichtung der Filmwirtschaft mit download- und Informationsquellen im Bereich von Jugendgefährdung und Filmen und DVDs sowie rechtliche Grundlagen zu diesem Thema.
Die Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik informiert den Internet-User über Sicherheit und Nutzung des Internets sowie über den Kinderschutz im Internet.
Kinder- und Jugendmedienschutz/Eine kommentierte Linksammlung
Zentrale Einrichtung der Bundesländer zur Wahrung des Jugendschutzes im Internet. Informationen zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche und Familien werden angeboten ebenso wie Filtersoftware-Tipps. Zentrale Anlaufstelle für alle, die Jugendschutzverstöße im Internet melden wollen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist gemäß dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuständig für die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet). Unter ihrem Dach wird die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien erstmals gebündelt, weil gleiche Inhalte in Fernsehen und Internet jetzt auch denselben gesetzlichen Regelungen unterliegen.
Gemeinsam mit Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) soll die KJM für einen effizienten Jugendschutz sorgen. Zu den Aufgaben der KJM gehört u.a. die Anerkennung der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die Bewertung von Filterprogrammen im Internet und der Erlass von Satzungen und Richtlinien, z.B. zur Festlegung der Sendezeiten für Filme und Serien.
Die USK ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland.
Die Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. ist Träger des Projekts. ELTERNTALK wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert.